In diesem Post geht es um den Streit zwischen einer Mieterin
und ihrem Vermieter. Konkret macht der Fußbodenbelag diese beiden Parteien zu
Gegnern. Folgendes war geschehen, die Mieterin wohnte schon seit längerer Zeit
in ihrer Wohnung und dort lag ein Teppichfußboden. Wichtig ist hier anzumerken,
dass für die Mieterin vor ihrem Einzug ausschließlich eine Wohnung mit Teppich
in Frage kam. Der Teppich lag in ihrer heutigen Wohnung da aber schon 17 Jahre
und hatte natürlich einige Gebrauchsspuren vorzuweisen. Der Vermieter bemerkte
diesen Umstand und wollte statt einen neuen Teppich, Laminat verlegen lassen. Mehr zum Thema gibt's auf anwalt.de.
Das wiederum, gefiel der Mieterin nicht und sie weigerte
sich. Danach zog der Vermieter vor Gericht und verlor. Denn das Gericht sah das
Wohlbefinden der Mieterin vor der geplanten Modernisierungsmaßnahme, die der
Vermieter zum einen hätte ankündigen müssen und zum Zweiten befand das Gericht,
dass diese Maßnahme nicht zur Erhaltungspflicht des Vermieters zählte.
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