Der Kündigungsschutz ist ein Thema worüber die Politik lange gestritten hat und auch viele
Leiharbeiter interessiert. Sie werden oft mittelfristig zu Betrieben entsandt, wo sie dann ihre Arbeit verrichten. Und obwohl sie dort arbeiten genießen sie nicht immer dieselben Privilegien, wie die
festen Mitarbeiter.
Vor allem, wenn es um die Kündigung geht. Nicht selten kam es in der
Vergangenheit vor, dass einem Leiharbeiter kurzfristig mitgeteilt wurde, dass seine Zeit in diesem
Betrieb bald vorüber sei.
So ähnlich, lief es auch in diesem Fall.
Der Arbeiter klagte gegen seine Kündigung und führte den
Kündigungsschutz an. In erster Instanz wurde ihm nicht Recht gegeben. Er legte aber Revision ein
und bekam vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts Recht zu gesprochen. Allerdings ist der Fall noch nicht abschließend geklärt, und es bleibt abzuwarten, wie das endgültige Urteil ausfallen wird.
Was dieser Fall aber deutlich machte sind die immer noch prekären Umstände, in vielen Fällen der
Leiharbeit.
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