Montag, 7. September 2015

Sind binäre Optionen legal?

Aktuelle Rechtslage zu binären Optionen

Schon seit geraumer Zeit sieht man immer wieder Werbung für sogenannte "binäre Optionen." Mittlerweile hat man das Gefühl, dass im Fernsehen mehr Online Werbung kommt als normale Produktplatzierung. Doch was sind diese binäre Optionen? Sie versprechen den schnellen Reichtum durch das Handeln an der Börse - doch stimmt das?
Binäre Optionen sind nichts anderes als Wetten an der Börse. Jedoch nehmen Sie nicht wirklich Teil am Börsengeschehen sondern kaufen vielmehr eine Option bzw. Wette ob der Kurs fällt oder sinkt. Sollten Sie am Ende richtig liegen, kassieren Sie bis zu 90% von Ihrem Einsatz vom Broker. Sollten Sie falsch liegen, bekommt der Broker das Geld. Es ist quasi wie ein Finanzcasino.

Sind binäre Optionen legal?

Seit 2012 reguliert die CySEC binäre Optionsbroker. Was heißt das für den Kunden? Ein Broker der von der zypriotischen Finanzaufsicht reguliert werden möchte unterliegt strengen Auflagen. Im Sinne der Kunden wir so Ihr Geld gesichert. Der erste deutsche Broker war der Broker BDSwiss, welcher tatsächlich NICHT aus der Schweiz kommt, wie der Name jedoch vermuten lässt. Auf dieser Webseite gibt es BDSwiss Erfahrungen im Test.

Wie sieht die Zukunft dieser exotischen Optionen aus?

Durch die immer wichtigeren Regulierungen für den Finanzmarkt wird hoffentlich auch bald die BaFIN auf den digitalen Handel mit Optionen aufmerksam und sich der Sache annehmen.

Donnerstag, 3. September 2015

Mieter oder Vermieter?

In diesem Post geht es um den Streit zwischen einer Mieterin und ihrem Vermieter. Konkret macht der Fußbodenbelag diese beiden Parteien zu Gegnern. Folgendes war geschehen, die Mieterin wohnte schon seit längerer Zeit in ihrer Wohnung und dort lag ein Teppichfußboden. Wichtig ist hier anzumerken, dass für die Mieterin vor ihrem Einzug ausschließlich eine Wohnung mit Teppich in Frage kam. Der Teppich lag in ihrer heutigen Wohnung da aber schon 17 Jahre und hatte natürlich einige Gebrauchsspuren vorzuweisen. Der Vermieter bemerkte diesen Umstand und wollte statt einen neuen Teppich, Laminat verlegen lassen. Mehr zum Thema gibt's auf anwalt.de.

Das wiederum, gefiel der Mieterin nicht und sie weigerte sich. Danach zog der Vermieter vor Gericht und verlor. Denn das Gericht sah das Wohlbefinden der Mieterin vor der geplanten Modernisierungsmaßnahme, die der Vermieter zum einen hätte ankündigen müssen und zum Zweiten befand das Gericht, dass diese Maßnahme nicht zur Erhaltungspflicht des Vermieters zählte.