Wenn Sie schon einen drahtlosen Anschluss zu Hause haben, dann lassen Sie ihn offen, ohne Verschlüsselung oder Zugangssperren! Nach dem Motto: Wie, jemand hat die Computer des Innenministers von meiner Internetadresse aus gehackt? Die haben sich bestimmt in mein drahtloses Netzwerk geschlichen. So was. Seit Wochen schon habe ich mir vorgenommen, da mal ein ordentliches Passwort einzubauen, aber man kommt ja zu nichts…Nun, wie das in anderen Ländern sein mag, weiss ich nicht, aber zumindest in Deutschland ist die Rechtslage - seit 2006 - doch hinreichend klar. Damals hat das LG Hamburg die Haftung des Anschlussinhabers klar festgestellt und das ist seitdem unumstritten.
(Hervorhebung durch mich)
LG Hamburg, Urteil vom 26.06.2006, Az.: 308 O 407/06
Da wäre wohl ein klarer Hinweis der zeit.de Redakteure nötig gewesen, damit sich nicht Irgendwer aufgrund eines fragwürdigen Expertenrats plötzlich unschönen Haftungsrisiken aussetzt.
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